Abschluß machen ohne Schule (Nichtschülerprüfung)

Wenn Du mit der Schule fertig bist, kannst Du auch ohne Schulbesuch einen Abschluß bekommen.

Dazu musst Du eine Prüfung ablegen und dich vorher dazu anmelden.

Vorrausstzung ist, dass Du die Schulpflicht erfüllt hast.

Du kannst durch eine Prüfung den Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss einschließlich des erweiterten Realschulabschlusses erwerben. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis spätestens 15. Dezember eines Jahres beim Landesschulamt einzureichen.

Die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler kann an einem staatlichen Gymnasium oder an den Schulen des zweiten Bildungsweges (Abendgymnasium und Kolleg) abgelegt werden. Die Zulassung ist bis spätestens 1. Februar eines Jahres beim Landesschulamt zu beantragen. Näheres regelt die Verordnung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSchAP-VO)

Die Verordnungen und Ansprechpartner*innen findest du hier.
Die rechtliche Grundlage findest Du hier.