Deine Schulpflicht

Deine Schulpflicht ist erfüllt, wenn:

Du 12 Jahre auf der Schule warst.
Oder du nach mindestens 9 Jahren Schule noch 1 Jahr die Berufsschule besucht hast.

Die Schulpflicht kannst du auch dadurch erfüllen, dass du eine Ausbildung machst.

In anderen Fällen ruht die Schulpflicht, etwa wenn du an einer Maßnahme der Bundesagentur teilnimmst, die dich auf eine Ausbildung vorbereitet.
Auch ein freiwilliges soziales Jahr zählt dazu.

Achtung!
Die Verletzung der Schulpflicht kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Falls du keine Lust auf Schule hast, weil du gerade andere Sorgen oder Nöte hast, hole dir Hilfe und Unterstützung!
Im gesamten Landkreis stehen dir zahlreiche Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Schau in der Kategorie „Probleme!?“ nach, welche Personen dir helfen können.

 

Wenn Du noch weitere Fragen hast – melde Dich unter 0171 530 9014 (Montag – Donnerstag, 9-15 Uhr)

Den Gesetzestest findest Du unter:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/perma?j=SchulG_ST_!_40

 

Schule-Beruf Altmark

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