Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) kannst du deinen Schulabschluss nachholen und dich auf eine Ausbildung vorbereiten .

Wenn du die Schule verlassen hast …

… musst du ins Berufsvorbereitungsjahr, wenn:

  • du deine Schulpflicht noch nicht erfüllt hast

…kannst du ins Berufsvorbereitungsjahr, wenn:

  • du keinen Schulabschluss hast
  • du einen Förderschulabschluss hast
  • du keinen Ausbildungsplatz findest

Du erhältst Unterricht in einem von dir gewählten Berufsfeld und in allgemeinen Schulfächern wie Mathe und Deutsch. In Betriebspraktika lernst du das Arbeitsleben näher kennen. Hast du noch keinen Schulabschluss, kannst du bei guten Leistungen an einem Kolloquium teilnehmen und deinen Hauptschulabschluss erwerben.

Wichtig ! Für das Berufsvorbereitungsjahr musst du dich selbst in der Berufsschule anmelden. Genauere Informationen findest du hier. Das Berufsvorbereitungsjahr beginnt immer mit dem neuen Schuljahr.

Du bekommst im Berufsvorbereitungsjahr kein Geld, kannst aber unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen.

 

Weitere Infos